VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN

EINLEITUNG

Struers ApS und ihre Tochtergesellschaften (zusammen „Struers“) bekennen sich zu einer rechtmäßigen, ethischen und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Dies erwarten wir auch von den Lieferanten, mit denen wir zusammenarbeiten. Struers setzt demgemäß von seinen Lieferanten das gleiche Maß an Ehrlichkeit und Integrität voraus wie bei seinen eigenen Mitarbeitern. Um diese Erwartungen zu verdeutlichen, hat Struers diesen Verhaltenskodex für Lieferanten („Verhaltenskodex“) ausgearbeitet, der den Rahmen für ein akzeptables Verhalten definiert, den Struers von seinen Auftragnehmern, Beratern, Lieferanten, Verkäufern und allen anderen Drittunternehmen, die Teil der Lieferkette von Struers sind („Lieferanten“) erwartet. Der Kodex gilt weltweit für alle Lieferanten und deren zugehörigen Zulieferer, die Teil der Lieferkette von Struers sind. Lieferanten sind verpflichtet, die Anforderungen dieses Kodex in ihren Betrieben und Lieferketten umsetzen.

Zusätzlich zu etwaigen vertraglichen Beschränkungen hinsichtlich der Beauftragung von Zulieferern werden Lieferanten nur solche Zulieferer beauftragen, die Bedingungen erfüllen, die mindestens dem Niveau dieses Kodex entsprechen. Lieferanten sind darüber hinaus verpflichtet, mit den Arbeitsabläufen bei ihren Lieferanten und etwaigen Zulieferern vertraut sein, um sicherzustellen, dass sie die Richtlinien dieses Kodex einhalten.

Lieferanten, die diese Vorgaben nicht einhalten, können von Struers nicht länger beauftragt werden.

EINHALTUNG VON GESETZEN UND VORSCHRIFTEN

Lieferanten halten alle für ihr Unternehmen geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die Standards ihres Industriezweiges ein, einschließlich derjenigen, die für Herstellung, Preisgestaltung, Verkauf, Vertrieb, Kennzeichnung, Transport, Import und Export von Waren und Dienstleistungen gelten. Struers erwartet von Lieferanten, dass sie die in diesem Kodex festgelegten Standards einhalten, auch wenn sie restriktiver sind als geltende Gesetze, solange die Einhaltung des Kodex nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Lieferant muss die Managementprozesse des Tagesgeschäfts aktiv beurteilen und überwachen, um die Einhaltung geltenden Rechts und dieses Kodex sicherzustellen. Die Lieferanten verpflichten sich, zuständige Mitarbeiter über die Anforderungen dieses Kodex zu informieren.

MENSCHENRECHTE UND ARBEIT

Struers erkennt seine Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte an. Dies für die Nachhaltigkeit unseres Unternehmens und der Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, von grundlegender Bedeutung. Alle Mitarbeiter von Struers bekennen sich dazu, alle Menschen mit Würde und Respekt zu behandeln. Alle Lieferanten von Struers sind verpflichtet, geltenden Gesetze einzuhalten, die Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel und moderne Sklaverei verbieten.

Struers erwartet die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts.

  • Vergütung und Zusatzleistungen: Lieferanten sind verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Regelung von Arbeitsentgelt und -zeit einzuhalten, einschließlich derjenigen betreffend Überstunden, Mindestlohn und andere Vergütungselemente, einschließlich gesetzlich vorgeschriebener Leistungen.
  • Arbeitszeiten: Lieferanten sind verpflichtet, regelmäßige Arbeitszeiten gemäß allen geltenden Gesetzen und Vorschriften einzuhalten. Lieferanten verlangen von ihren Mitarbeitern keine Arbeits- oder Überstunden, die nach geltendem Recht unzulässig sind.
  • Kinderarbeit: Es ist Lieferanten untersagt, Kinderarbeit einzusetzen. Ein „Kind“ ist als eine Person definiert, die jünger als 16 Jahre oder jünger als das Mindestalter nach geltendem Recht ist. Struers duldet keine illegale Kinderarbeit bei der Herstellung der von Struers verkauften Produkte und akzeptiert keine Produkte oder Dienstleistungen von Lieferanten, die Kinderarbeit einsetzen oder in irgendeiner Weise nutzen.
  • Zwangsarbeit: Struers toleriert keine Zwangs- oder unfreiwillige Arbeit. Struers arbeitet nicht mit Lieferanten zusammen, die Zwangsarbeit direkt oder indirekt einsetzen.
    • Wenn die Transaktionen des Lieferanten die uighurischen autonome Region Xinjiang in der Volksrepublik China oder Einrichtungen außerhalb von Xinjiang betreffen, die Arbeitskräfte oder Waren aus Xinjiang verwenden, muss der Lieferant Folgendes sicherstellen:
      • (i) wenn Waren oder Dienstleistungen aus Xinjiang stammen, wurde dafür keine Zwangsarbeit eingesetzt;
      • (ii) Transaktionen betreffen keine Kameras, Tracking-Technologie, biometrische Geräte oder damit verbundene Waren und Dienstleistungen; und
      • (iii) keiner seiner Subunternehmer steht auf der Unternehmensliste der US-Behörde Bureau of Industry and Security oder der Liste über Unternehmen, die Zwangsarbeit verwenden, des US-Ministeriums für Innere Sicherheit.
  • Menschenhandel: Lieferanten sind verpflichtet, ein Arbeitsumfeld aufrechterhalten, in dem kein Menschenhandel vorkommt. Struers duldet keine Beschäftigungspraktiken, die das Anwerben, Anbieten, Verbringen Vermitteln, Beherbergen oder Annehmen von Personen oder durch den Einsatz oder die Androhung von Gewalt oder durch andere Formen von Zwang, Entführung, Betrug, Täuschung, Machtmissbrauch oder durch das Leisten oder Annehmen von Zahlungen oder Leistungen zur Erlangung der Zustimmung einer Person, die Kontrolle über eine andere Person zum Zwecke der Ausbeutung hat, umfassen.
  • Nichtdiskriminierung, Belästigung und Disziplinarmaßnahmen: Lieferanten verpflichten sich, Mitarbeiter im Rahmen von Einstellung oder Beschäftigung aufgrund ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, sexueller Identität, Alter, Geschlecht, Behinderung, kultureller Herkunft, Religion oder jeder anderen gesetzlich geschützten Klasse oder Kategorie nicht zu diskriminieren. Kein Mitarbeiter der Lieferanten darf körperlicher Bestrafung und Gewaltandrohungen ausgesetzt sowie physisch, sexuell, psychisch oder verbal belästigt oder missbraucht werden.
  • Vereinigungsfreiheit: Lieferanten sind verpflichtet, das Recht ihrer Mitarbeiter zu respektieren, welcher Vereinigung sie angehören oder nicht angehören wollen und eine rechtmäßige Organisation einschließlich Arbeitnehmerorganisationen gemäß geltendem Recht zu gründen.
  • Gesundheit und Sicherheit: Lieferanten sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld und, sofern bereitgestellt, ein sicheres und gesundes Wohnumfeld bieten. Die Lieferanten sind verpflichtet, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einhalten. Dazu gehören:
    • Intaktheit von Gebäuden
    • Arbeitsschutz
    • Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
    • Vorbereitung für den Notfall
    • Sicherung von Maschinen
    • Sicherung von Chemikalien
    • Hygiene, Lebensmittel und Schlafräume

ETHISCHES VERHALTEN UND ANTIKORRUPTION

Struers verlangt von seinen Lieferanten, dass sie sich bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit zu den höchsten Integritäts- und Ethikstandards bekennen. Dazu gehören:

  • Korruptions- und Bestechungsverbot: Lieferanten verpflichten sich, sich in keiner Weise auf Korruption, Erpressung oder Unterschlagung einzulassen, Bestechung anzubieten oder anzunehmen oder sich mithilfe anderer Mittel einen unzulässigen oder unangemessenen Vorteil zu verschaffen. Lieferanten sind zur Einhaltung aller einschlägigen geltenden Antikorruptionsgesetze und -vorschriften der Länder verpflichtet, in denen sie geschäftlich tätig sind, u.a. des US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act, des britische Antikorruptionsgesetzes, der Antikorruptionskonvention der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („OECD“) und aller internationalen Antikorruptionsabkommen oder -konventionen. Es ist Lieferanten untersagt, leitenden Angestellten, Geschäftsführern, Mitarbeitern, Vertretern oder Agenten von Struers Bestechungsgelder oder Schmiergeldzahlungen oder andere unzulässige Zahlungen oder Geschenke anzubieten. Lieferanten sind verpflichtet, Struers unverzüglich über jeden Fall in Kenntnis zu setzen, in dem ein Mitarbeiter oder Vertreter von Struers den Lieferanten mit einer solchen unethischen oder rechtswidrigen Anfrage oder Forderung konfrontiert hat.
  • Geschenke und Zuwendungen: Mitarbeitern von Struers ist es untersagt, Geschenke, Zuwendungen oder andere finanzielle Anreize zu fordern oder anzunehmen, mit denen Geschäftsentscheidungen unzulässig beeinflusst werden oder die als Bedingung einen Handel dienen sollen. Lieferanten sind verpflichtet, Struers unverzüglich über derartige Anfragen oder Forderungen in Kenntnis zu setzen.
  • Bücher und Aufzeichnungen: Lieferanten sind zur Führung von Büchern verpflichtet, die:
    • in Übereinstimmung mit den Gesetzen der jeweiligen Gerichtsbarkeit aufbewahrt werden;
    • angemessen detailliert gepflegt werden und Transaktionen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Einnahmen und Aufwendungen genau und fair widerspiegeln; sowie
    • keine falschen, irreführenden oder täuschenden Einträge enthalten.
  • Interessenskonflikte: Lieferanten sind verpflichtet, Struers unverzüglich jeden Interessenkonflikt zu melden, von dem sie Kenntnis erlangen. Ein Interessenkonflikt ist definiert als jeder Umstand, jede Transaktion oder Beziehung, die den Lieferanten direkt oder indirekt betrifft und wobei ein privates Interesse eines Mitarbeiters die Interessen von Struers unzulässig beeinträchtigt oder scheinbar beeinträchtigt.
  • Außenhandelskontrollen: Lieferanten sind verpflichtet, alle einschlägigen Gesetze betreffend Handels-, Wirtschafts- und Finanzsanktionen und -einschränkungen einhalten, einschließlich, um Zweifel auszuschließen, aller einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Anordnungen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und Dänemarks, die den Import, Export und Re-Export von Gütern, Software und Technologie regeln. Lieferanten sind verpflichtet, Struers keine Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen, die in Ländern hergestellt oder erbracht wurden oder Unternehmen betreffen, die Sanktionsbeschränkungen unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die russische Embargoverordnung (EU) Nr. 833/2014.
  • Berichterstattungspflichten: Lieferanten sind verpflichtet, Unternehmensrichtlinien auszuarbeiten, die ein ungesetzliches oder unethisches Verhalten verbieten, die Mitarbeitern und Vertretern eines Lieferanten die Möglichkeit zum Äußern von Bedenken geben und die ein Verfahren zur Untersuchung und Klärung von Vorfällen beschreiben. Lieferanten sind verpflichtet, keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter zu tolerieren, die Missbrauch, Einschüchterung, Diskriminierung, Belästigung oder einen Verstoß gegen Gesetze oder den Kodex melden oder an der Untersuchung des Vorfalls beteiligt sind.

UMWELTSCHUTZ

Lieferanten sind verpflichtet, alle geltenden Umweltgesetze und -vorschriften einzuhalten. Dazu gehören:

  • Prozesse, mit denen die Einhaltung dieser Vorschriften in Bezug auf Handhabung, Recycling und Entsorgung gefährlicher Materialien oder Gefahrstoffen sichergestellt ist;
  • die hergestellten Güter (einschließlich Ausgangsmaterialien und Komponenten, die in die Güter eingebracht werden) halten alle Umweltgesetze und -verträge ein; und
  • Es werden nur Verpackungsmaterialien verwendet, die allen geltenden Umweltgesetzen und -verträgen entsprechen.

Struers engagiert sich für die erfolgreiche Einhaltung der globalen Chemikalienvorschriften für seine internationalen Kunden. Struers hat weltweite Berichterstattungspflichten über seine Muttergesellschaft, um offenzulegen, ob die Produkte seiner Lieferanten Gefahrenstoffe und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) enthalten. Zu diesen Verpflichtungen gehören unter anderem die Einhaltung von REACH (EU), UK REACH, TSCA (USA), CEPA (Kanada), Industrial Chemical Act & AICS (Australien), CSCL & ISHA (Japan), IECSC (China), K-REACH (Korea). Sofern zutreffend müssen Lieferanten über Prozesse verfügen, die die erforderliche Einhaltung der Chemikalienvorschriften und jeder vereinbarten kundenspezifischen Liste eingeschränkter und gefährlicher Materialien gewährleisten.

SICHERHEIT

Lieferanten sorgen für angemessene Sicherheit in allen Produktions- und Lagereinrichtungen und implementieren Sicherheitsverfahren für die Lieferkette, die verhindern, dass nicht deklariertes Frachtgut in ausgehende Sendungen gelangt. In jeder Einrichtung des Lieferanten müssen schriftliche Sicherheitsverfahren vorliegen, um den Nachweis angemessener Sicherheitskontrollen zu dokumentieren.

MINERALE AUS KONFLIKTZONEN

Struers hat sich verpflichtet, bestimmte Materialien, die in die Produkte des Unternehmens eingehen, nicht in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) zu beschaffen. Lieferanten sind verpflichtet, Verfahren einführen, die sicherstellen, dass die Verwendung von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold („Minerale aus Konfliktzonen“) in den von ihnen hergestellten Produkten nicht direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo oder einem angrenzenden Land finanziert oder diese davon profitieren. Lieferanten haben in Übereinstimmung mit dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten eine Sorgfaltspflicht betreffend die Quelle und die Überwachungskette von Mineralen aus Konfliktzonen und offenbaren die entsprechenden Prozesse. Auf Anfrage von Struers kooperiert ein Lieferant vollumfänglich bei der Beantwortung von Fragen zu Sorgfaltspflicht und Ursprungsland in Bezug auf Minerale aus Konfliktzonen (einschließlich der Anforderung von Informationen von seinen eigenen Lieferanten) und stellt die angeforderten Unterlagen zur Verfügung.

INFORMATIONSSICHERHEIT UND DATENSCHUTZ

Lieferant ist zum Ergreifen angemessener Maßnahmen verpflichtet, um Folgendes sicherzustellen:

  • Schutz der Integrität und Vertraulichkeit von Informationen, einschließlich Informationen, die Eigentum von Struers sind oder von Struers unter anderen auf seinen physischen, Online- oder elektronischen Systemen bereitgestellt werden; und
  • Schutz vor unbefugtem Zugriff auf die Informationen durch Dritte, einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen, Zulieferer und anderer relevanter Dritter.

Der Lieferant ist verpflichtet, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag von Struers alle Datenschutzgesetze und -anforderungen einzuhalten.

ÜBERWACHUNG UND MELDUNG

Struers wird diesen Kodex regelmäßig überprüfen und bei Bedarf überarbeiten, um zusätzliche Parameter einzubeziehen.

Der Lieferant ist verpflichtet, alle Unterlagen aufbewahren, die zum Nachweis der Einhaltung des Kodex erforderlich sind, und wird Struers auf Anfrage ohne unangemessene Verzögerung Zugang zu diesen Unterlagen gewähren.

Struers hat das Recht, Lieferanten und deren Einrichtungen regelmäßig zu inspizieren, um die Einhaltung dieses Kodex entweder direkt oder durch einen Dritten zu überprüfen. Solche Inspektionen können ohne Vorankündigung bei dem Lieferanten durchgeführt werden. Lieferanten sind auch verpflichtet, auf Anfrage alle wesentlichen Fakten in Bezug auf die Herstellung von Produkten für Struers offenzulegen.

Lieferanten sind verpflichtet, Struers unverzüglich über ihre Ethik- und Compliance-Hotline unter https://indicor.ethicspoint.com informieren, wenn sie Kenntnis von einem bekannten oder vermuteten unangemessenen Verhalten des Lieferanten oder von Mitarbeitern von Struers erlangen.

Dieser Kodex ist eine allgemeine Erklärung zu den Erwartungen von Struers an seine Lieferanten. Der Kodex sollte in Verbindung mit den Verpflichtungen von Lieferanten gelesen werden, die in allen Vereinbarungen zwischen Struers und den Lieferanten festgelegt sind.

Die Nichteinhaltung des Kodex wird als wesentlicher Verstoß gegen die Vereinbarung zwischen Struers und dem Lieferanten betrachtet und kann zum Ausschluss als akzeptierter Lieferant sowie zur Nichtberücksichtigung bei neuen Handeln mit Struers führen.